Datenschutz
Veranstaltungen
Datenschutzerklärung für Veranstaltungen
Diese Datenschutzerklärung wurde auf Basis Art. 13 (Informationspflicht bei Erhebung von
personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person) DSGVO verfasst.
1. Allgemeine Information
1 a) verantwortliche Stelle
TTC Retzelfembach e. V.
Fichtenstr. 2
90587 Veitsbronn
Deutschland
Tel.: 0911/7540923
E-Mail: herbert@ttc-retzelfembach
Webseite: www.ttc-retzelfembach.de
Der Verein wird vertreten durch die Vorstände Herbert Lößlein (1. Vorstand),
Bernd Probst (2. Vorstand) und Wolfgang Betz (Kassenführung)
1 b) Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da die zugehörigen Tatbestände nach Artikel 37
DSGVO nicht vorliegen.
1 c) Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Teilnahme an Veranstaltungen oder Wettkämpfen ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener
Daten nicht möglich.
Die Anmeldung zu Veranstaltungen oder Wettkämpfen erfolgt auf freiwilliger Basis (Artikel 6 Ziffer
1a DSGVO). Bei Anmeldung zu einer Veranstaltung oder einem Wettkampf, der nicht vom Verein
selbst, sondern von einem Dritten organisiert wird, stimmen Sie im Rahmen der Anmeldung einer
Übermittlung an den Veranstalter zu.
Für die Organisation von Veranstaltungen oder Wettkämpfen werden personenbezogene Daten
wie Name, Alter, Geschlecht, Vereinszugehörigkeit, sportliche Qualifikation (z. B. Kyu-/Dan-Grade),
bei Minderjährigen eine Notfallrufnummer der Eltern sowie sportartrelevante körperliche
Beeinträchtigungen im Rahmen der Anmeldung als notwendige Daten (Artikel 6 Ziffer
1b DSGVO) zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses erfasst.
1 d) Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen - Wettkampflisten / Fotos
Berechtigte Interessen des Veranstalters an der Verarbeitung personenbezogener Daten werden wie
folgt nach Artikel 6 Ziffer 1 f DSGVO geltend gemacht:
Führung und Veröffentlichung von Starterlisten am Ort der Veranstaltung: Aufgrund der Unterschiede
in der Altersstruktur und sportlicher Qualifikation sind je nach Veranstaltung oder Wettkampf mehrere
Gruppen zu bilden. Gleiches trifft zu, wenn bei Veranstaltungen mehrere Programmteile
gleichzeitig stattfinden. Hierzu ist es erforderlich, entsprechende Starterlisten aufzustellen und
am Ort der Veranstaltung durch Aushang bekannt zu geben.
Führung und Veröffentlichung von Ergebnislisten:
Sinn eines Wettkampfes ist es, den oder die Besten zu ermitteln. Der Ausrichter hat berechtigtes
Interesse daran, durch Veröffentlichung von Ergebnislisten die sportlichen Leistungen der
Teilnehmer zu dokumentieren. Für den einzelnen Verein ist die Platzierung eines Starters bei
regionalen, nationalen oder internationalen Wettkämpfen eine Erfolgsbilanz der im
Verein tätigen Übungsleiter.
Verarbeitung fotografischer Aufnahmen:
Vereine haben ein Interesse an der Veröffentlichung von Fotos von Veranstaltungen oder
Wettkämpfen, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Presse / Homepage / Soziale Medien)
über das Vereinsleben zu berichten und über den Verein zu informieren. Sofern es sich bei
den Betroffenen um Kinder handelt, wägt der Veranstalter vor einer Veröffentlichung
sorgsam ab, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder die Grundrechte und
Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Die Abwägung kann jedoch nicht bereits vor
Beginn der Verarbeitung (Aufnahme des Fotos) erfolgen, da sich im Bereich der Sport- und
Veranstaltungsfotografie die Motivlage permanent ändert. Hiervon ausgenommen sind Situationen,
in den denen sich von Vornherein ein Primat der schutzwürdigen Interessen des Betroffenen ergibt.
Wir beziehen uns hierbei auf die Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz
des Landes Brandenburg (Version 1.1 vom 11.06.2018).
1 e) Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Im Rahmen von Veranstaltungen werden personenbezogene Daten von Teilnehmern an
folgende Empfänger übermittelt:
Organisationsteam des Veranstalters
Verantwortlicher Betreuer des Vereins bei Veranstaltungen Dritter
Öffentliche Stellen bei Inanspruchnahme von Förderungen zur Abdeckung der Veranstaltungskosten
Dach- und Fachverbände zur Führung von Ranglisten
Presse / Homepage / soziale Netzwerke im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
1 f) Übermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung an Drittstaaten findet nur statt, sofern die Veranstaltung oder Wettkampf selbst
im Drittstaat stattfindet oder eine internationale Wertungs- oder Rangliste in einem Drittstaat
geführt wird.
2. Faire und transparente Verarbeitung
2 a) Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten aus Anmeldungen zu Veranstaltungen und Wettkämpfen werden
gespeichert, solange dies für die Bearbeitung notwendig ist. Hierbei sind folgende Erwägungsgründe
maßgeblich:
Sofern für die Durchführung der Veranstaltung eine Förderung durch ein Programm einer öffentlichen
Stelle erfolgt und diese die Förderung von personenbezogenen Kriterien abhängig macht
(Förderung nur für bestimmte Altersgruppen oder bestimmten Wohnort), richtet sich die
Speicherdauer nach der von der öffentlichen Stelle festgelegten Aufbewahrungsfrist für Belege zur
Veranstaltung.
Bei Ergebnislisten besteht ein zeitlich unbegrenztes berechtigtes Interesse des Veranstalters an der
Speicherung. Bei Fotos nach Ziifer 1d dieser Erklärung besteht zeitlich unbegrenztes berechtigtes
Interesse des Veranstalters an der Speicherung.
2 b) Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personen-
bezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein
Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Entsprechende Anfragen können
direkt an den Veranstalter (bei Drittveranstaltungen) oder den Verein (siehe 1 a -verantwortliche
Stelle) gerichtet werden.
Vor einer Löschung von personenbezogenen Daten in Ergebnislisten erfolgt eine Abwägung
zwischen den berechtigten Interessen des Veranstalters oder Führers der Rangliste auf
Datenkontinuität und den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen. Die schutzwürdigen
Interessen des Betroffenen können auch dadurch gewahrt werden, dass anstelle einer Löschung,
welche die Ergebnisliste verfälschen würde, eine Anonymisierung der personenbezogenen Daten
(z. B. Verwendung nur von Teilen des V**nam**s) erfolgt.
Vor einer Löschung von personenbezogenen Daten in Dokumenten (Text/Bild) der
Öffentlichkeitsarbeit (Presse / Homepage / soziale Medien) erfolgt eine Abwägung zwischen den
berechtigten Interessen des Veranstalters und und den schutzwürdigen Interessen des
Betroffenen. Die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen können auch dadurch gewahrt
werden, dass anstelle einer Löschung, welche den Bericht entstellen würde, eine
Anonymisierung der personenbezogenen Daten (z. B. Verwendung nur von Teilen des V**nam**s,
Verpixelung, Verfremdung) erfolgt.
2 c) Widerruf einer Einwilligung
Sofern wir personenbezogene Daten im Wege der Einwilligung erhoben haben, besteht für den
Betroffenen das Recht auf Widerruf dieser Einwilligung. Der Widerruf kann über das Formular
"Recht auf Vergessen" an den Verein übermittelt werden.
2 d) Beschwerdemöglichkeit
Zuständige Aufsichtsbehörde ist das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht
2 e) Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Eine Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten ergibt sich bei Anmeldungen
zu Veranstaltungen oder Wettkampfen automatisch, da ohne Angaben personenbezogener
Daten keine Registrierung als Teilnehmer oder Starter möglich ist.
2 f) automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht.
3. Verarbeitung für andere Zwecke
Eine Verarbeitung für andere Zwecke findet nicht statt.
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